Zur Wirtschaftsgeschichte Italiens im frühen Mittelalter: Analekten |
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Zur Wirtschaftsgeschichte Italiens Im Frühen Mittelalter: Analekten Ludo Moritz Hartmann No preview available - 2018 |
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Popular passages
Page 115 - in diesen operae, angariae usw. die Wegelast inbegriffen ist. Dies ergibt sich aus karolingischen Quellen, welche von der Erhaltung und Herstellung der Brücken und Wege handeln. Denn schon ein Dezennium nach dem Sturze des Langobardenreiches verfügt Pippin als König von Italien: ut de restauratione ecclesiarum vel pontes faciendum aut stratas restaurandum omnino generaliter faciant, sicut antiqua fuit consuetudo, et non anteponatur emunitas
Page 41 - die Wissenschaft davor steht, wie die Ingenieure vor dem Tunnelbau: man setzt an beiden Seiten an und nimmt sich beiderseitig vor, Unzulänglichkeiten einander zu verzeihen und
Page 6 - zu begeben. Die petitores der libelli dagegen pachten colonicio more, da sie den Boden meist selbst bebauen, nennen sich selbst coloni, die Kirchenoberhäupter ihre patroni, verpflichten sich diesen gegenüber zur Ehrfurcht und sind ja schon durch ihre Leistungen abhängige Menschen. Die zeitliche Beschränkung der Pacht hat ihnen gegenüber jetzt namentlich den Sinn,
Page 12 - Honestum in Gislerio — sed quia per biennium illi pensio non fuit data, secundum legum censuram postea ex omni supra dicta massa pensio ab eo non fuit recepta." Es fragt sich, ob Honestus I.
Page 9 - civitas. Da konnten dann auch gleich vor diesem Schreiber die Bedingungen , die der Verpäehter stellte, angehört und in die sogenannte Petition aufgenommen werden. Jetzt war aber in dieser einen Urkunde alles gesagt, und man bedurfte nicht mehr neben dem libellus einer praeceptio. Es wurden vielmehr, wie oft in der
Page 6 - aber, in Kleinpacht gegeben , gruppiert sich um einen von den Beamten der Kirche verwalteten Hof, zu dem die Kleinpächter, die sich coloni nennen, ihre Naturalabgaben liefern müssen und dem sie auch
Page 115 - es auch in einem Kapitulare aus derselben Zeit: de pontibus vero vel reliquis similibus operibus que ecclesiastici per iustitiam et antiquam consuetudinem cum reliquo populo facere debent hoc precipimus,
Page 5 - Sed quia per biennium illi pensio non fuit data, secundum legum censuram postea ex omni supra dicta massa pensio ab eo non fuit recepta.
Page 47 - cenobii aliqua orta fuerit contentio, cui vera sit inquisitio necessaria, ex nostra fiat auctoritate per idoneos homines quorum testimonium probabile