Die landständische Verfassung des Fürstentums Lüneburg |
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... Landtages berechtigt , und daß nun eines von ihnen diese Be- rechtigung ausübt . Damit würde also das Landstandschaftsrecht sachlicher Natur sein . Dies halte ich nicht für richtig ; denn die Zahl der auf ein und demselben Landtage ...
... Landtages berechtigt , und daß nun eines von ihnen diese Be- rechtigung ausübt . Damit würde also das Landstandschaftsrecht sachlicher Natur sein . Dies halte ich nicht für richtig ; denn die Zahl der auf ein und demselben Landtage ...
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... Landtages verliehe . Mit welchem überzeugenden Grunde sollten wir uns dann das grundsätzliche Fehlen jeder ... Landtages berechtigt ist . 3 ) Duve sag i . O. S. 14 , daß zu den Landtagen nur „ adelige Besitzer von adeligen Rittersitzen ...
... Landtages verliehe . Mit welchem überzeugenden Grunde sollten wir uns dann das grundsätzliche Fehlen jeder ... Landtages berechtigt ist . 3 ) Duve sag i . O. S. 14 , daß zu den Landtagen nur „ adelige Besitzer von adeligen Rittersitzen ...
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Abschiede Adel Adell Ämter Angehörigen Ansicht Ausschuß Ausz Bardowik und Ramelsloh beiden Belege Berechtigung Berufungsschreiben Besitz besonders bestimmt Besuche des Landtages bewilligt Blekede Borghere Braunschweig burg Bürgermeister Caps Celle Br damals Dannenberg derartige Duve edder erst erwähnten finden folgenden Fürsten Fürstentum Lüneburg Geistlichen gesamten Gesandten gewöhnlich Gifhorn Ginderich Glied Gravamen groß großen Grund Hannover Harburg Havemann Heiligental Heinrich Herrscher Herschop Herzog Ernst Hildesheimer Stiftsfehde Huldigung Jacobi Jahre Jahrhundert Kiste Klöster Kurie Landes Landesherrn Landstände Landstandschaft Landtage anwesend Landtagen berufen Landtages berechtigt läßt Lnbg Lüne Luneborch Manecke Michael Mitglieder muß müssen Oldenstadt Personen Prälaten Privilegien Privilegienversicherung Pröpste Punkte Rade Reformation Regierung Rezesse Ritterschaft schaft Scharnebeck scheint Schomaker sollen später Stadt Lüneburg Städtekurie Städten vnd Ständen des Fürstentums Stede vnd Stellung stets Steuer Streitigkeiten Sudendorf Teil Ülzen unserer Urkunden Verhältnis verpfändet Versprechen Vertrag Vertreter vnd Flecken vnde vnsen vnser Walsrode Wienhausen Wikbelde Wilhelm Winsen Zahl