Die landständische Verfassung des Fürstentums Lüneburg |
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... folgt ja im Hauptteil . 4 ) Rachfahl , Jahrbuch für Gesetzgebung , Jg . 33. S. 100 . Welchen Zeitpunkt müssen wir danach für das Entstehungs- datum unserer Als zeitlichen Anfangs- und Schlußpunkt des im folgenden zu ...
... folgt ja im Hauptteil . 4 ) Rachfahl , Jahrbuch für Gesetzgebung , Jg . 33. S. 100 . Welchen Zeitpunkt müssen wir danach für das Entstehungs- datum unserer Als zeitlichen Anfangs- und Schlußpunkt des im folgenden zu ...
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Wilhelm Krosch. Welchen Zeitpunkt müssen wir danach für das Entstehungs- datum unserer Landschaft halten ? Herden1 ) sagt einmal : „ Der wichtigste Anlaß zur Entstehung der landständischen Versammlungen war indes wohl der Umstand , daß ...
Wilhelm Krosch. Welchen Zeitpunkt müssen wir danach für das Entstehungs- datum unserer Landschaft halten ? Herden1 ) sagt einmal : „ Der wichtigste Anlaß zur Entstehung der landständischen Versammlungen war indes wohl der Umstand , daß ...
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... unserer Annahme nicht , da er einerseits meistens dem Adel des Landes angehört , andrerseits aber auch durch seine Stellung als Hofrat zum Besuche des Landtages berechtigt ist . 3 ) Duve sag i . O. S. 14 , daß zu den Landtagen nur ...
... unserer Annahme nicht , da er einerseits meistens dem Adel des Landes angehört , andrerseits aber auch durch seine Stellung als Hofrat zum Besuche des Landtages berechtigt ist . 3 ) Duve sag i . O. S. 14 , daß zu den Landtagen nur ...
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Abschiede Adel Adell Ämter Angehörigen Ansicht Ausschuß Ausz Bardowik und Ramelsloh beiden Belege Berechtigung Berufungsschreiben Besitz besonders bestimmt Besuche des Landtages bewilligt Blekede Borghere Braunschweig burg Bürgermeister Caps Celle Br damals Dannenberg derartige Duve edder erst erwähnten finden folgenden Fürsten Fürstentum Lüneburg Geistlichen gesamten Gesandten gewöhnlich Gifhorn Ginderich Glied Gravamen groß großen Grund Hannover Harburg Havemann Heiligental Heinrich Herrscher Herschop Herzog Ernst Hildesheimer Stiftsfehde Huldigung Jacobi Jahre Jahrhundert Kiste Klöster Kurie Landes Landesherrn Landstände Landstandschaft Landtage anwesend Landtagen berufen Landtages berechtigt läßt Lnbg Lüne Luneborch Manecke Michael Mitglieder muß müssen Oldenstadt Personen Prälaten Privilegien Privilegienversicherung Pröpste Punkte Rade Reformation Regierung Rezesse Ritterschaft schaft Scharnebeck scheint Schomaker sollen später Stadt Lüneburg Städtekurie Städten vnd Ständen des Fürstentums Stede vnd Stellung stets Steuer Streitigkeiten Sudendorf Teil Ülzen unserer Urkunden Verhältnis verpfändet Versprechen Vertrag Vertreter vnd Flecken vnde vnsen vnser Walsrode Wienhausen Wikbelde Wilhelm Winsen Zahl