Zustände eher verschlimmern als verbessern und soweit dafür ein offensichtliches unausweichliches allgemeines Bedürfnis des Rechtsverkehrs besteht, auch über die Grenzen des Gesetzeswortlautes hinwegsetzen. 6 Eine solche „Lückenfüllung" ist somit... Der persönliche Anwendungsbereich der Arbeitnehmerhaftung - Page 8 by geb. Bilyk Dabergott - 2007 - 68 pages Limited preview -
|