Die zivilrechtlichen Folgen der entgeltlichen TragemutterschaftDie Probleme der sogenannten «Leihmutterschaft» sind in rechtlicher Hinsicht noch weitgehend ungeklärt. Die Arbeit setzt sich mit den familienrechtlichen und schuldrechtlichen Aspekten der entgeltlichen Tragemutterschaft auseinander, wobei die Problematik der Wirksamkeit eines Tragemutterschaftsvertrages auch im Hinblick auf mögliche Grundrechtsverstöße untersucht wird. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt bei der Frage der statusrechtlichen Zuordnung des Kindes. Der Verfasser sieht in Ehe, Schwangerschaft und Geburt die entscheidenden Kriterien für die Zuordnung des Kindes zur Mutter. Bevor abschließend auf rechtspolitische Fragestellungen eingegangen wird, setzt sich das Werk intensiv mit den aus dem Verhältnis Tragemutter-Wunscheltern-Kind denkbarerweise resultierenden schuldrechtlichen Ansprüchen auseinander. |
Contents
KAPITEL | 3 |
A Statusänderung durch Willensakt | 15 |
1 Tragemutterschaft mit heterologer Insemination | 20 |
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Common terms and phrases
Abs.1 BGB Abstammung Adoption AdoptVG allerdings allgemeinen allgemeinen Persönlichkeitsrechts analog Anfechtung Anspruch anwendbar Anwendung Arzt Auffassung Befruchtung begründen begründet bereits berücksichtigen besondere besteht Bestimmung beteiligt beziehungsweise BGHZ BVerfG Coester-Waltjen culpa in contrahendo daher derselbe Dritter ebenfalls Ehelicherklärung Ehelichkeit Einwilligung Eispende Eltern Elternrecht Embryonen Entscheidung erfolgt Ergebnis ergibt erst Fall FamRZ Folge folgende Frage Frau Geburt gegenüber geht geltend genetischen Gentechnologie Gericht geschützt Gesetz Gesetzgeber Giesen gilt Grundrechte grundsätzlich Gutachten heterologen Insemination In-vitro-Fertilisation Interesse Kenntnis Kind kommt könnte Körper künstliche Larenz läßt Leben liegt Mann Medicus Menschen Menschenwürde menschlichen München muß müsse Mutter Mutterschaft nichtehelichen nichtig Palandt-Heinrichs Parteien Person Privatautonomie Rahmen Recht rechtliche Rechtsgeschäft regelmäßig Regelung S.2 BGB Schaden Schutz Schwangerschaft Sinne Sittenwidrigkeit soll sollte steht stellt Tatsache Teil Tragemutter Tragemutterschaft Tragemutterschaftsvereinbarung Tragemutterschaftsvertrag überhaupt Unwirksamkeit Vater Vaterschaft Vereinbarung Verfahren Verhalten verheiratet Verletzung Verpflichtung Verstoß verstoßen Vertrag vertreten Voraussetzungen weiter Wunscheltern Wunschvater Zivilrecht zugunsten