Bundesfernstrassengesetz |
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Absatz allgemeinen Änderung Anlage Anlieger Ausbau außerhalb Autobahn Baulast Baulastträger baulichen Bauvorhaben BBauG Bebauung Bebauungsplan Behörden Benutzung Beseitigung besondere bestehen bestimmt Beteiligten BetrBer Betroffenen BGBl BGH NJW BGH VkBl BMV RS Brücken Bundes Bundesautobahnen Bundesfernstraßen Bundesfernstraßengesetzes Bundesstraßen BVerwG BVerwG VkBl DÖV DVBl Eigentümer Einmündungen Enteignung Entschädigung Entscheidung entsprechend erforderlich Erlaubnis erteilt Fahrbahn Fällen freien Strecken FStrG Gehwege gemäß Gemeinde Gemeingebrauch Genehmigung geschlossenen Ortslage Gesetz gilt Grund grundsätzlich Grundstücke Haftung handelt insbesondere insoweit Interesse Kosten Kreuzung Länder Landesrecht Leichtigkeit des Verkehrs lichen Maßnahmen möglich muß neuen notwendig Nutzung oberste Landesstraßenbaubehörde öffentlich-rechtlichen öffentlichen Straßen Ortsdurchfahrten Ortsumgehung OVG Münster Plan Planfeststellung Planfeststellungsbehörde Planfeststellungsbeschluß Planfeststellungsverfahren Planung Rahmen Recht rechtlich Regelung Reichsautobahnen Richtlinien Satz soll Sondernutzung Sondernutzungserlaubnis sonstigen Straßenbau Straßenbaubehörde Straßenbauverwaltung StrBA Streupflicht StVO Träger der Straßenbaulast Unterhaltung Vereinbarung Verkehrssicherungspflicht Verkehrsteilnehmer Verkehrszeichen Verpflichtung VersR Verwaltung Verwaltungsakt Verwaltungsbehörde Vorschriften wesentlich Widmung Ziff Zufahrten zulässig zuständigen Zustimmung