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" Wer einen Deutschen durch Gewalt oder durch Bedrohung mit einer strafbaren Handlung verhindert, in Ausübung seiner staatsbürgerlichen Rechte zu wählen oder zu stimmen, wird mit Gefängniß nicht unter fechs Monaten oder mit Festungshaft bis zu fünf... "
A magyar Büntetőtörvénykönyv a bűntettekről és vétségekről (1878: 5. tcz ... - Page 241
by Hungary, Tóbiás Löw - 1880
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Württembergisches Archiv für Recht und Rechtsverwaltung, mit ..., Volume 17

1876 - 478 pages
...Zuchthaus bis zu fünf Jahren «der mit Festungshaft von gleicher Dauer bestraft. §. 107. Wer «n Deutschen durch Gewalt oder durch Bedrohung mit einer...staatsbürgerlichen Rechte zu wählen oder zu stimmen, wird mit Gefängniß nicht unter sechs Monaten oder mit Festungshaft bis zu fünf Jahren bestraft. HW Wer in...
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Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 1. Januar 1872

Germany - 1871 - 120 pages
...bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, fo tritt Festungshaft bis zu zwei Jahren ein. § 10 7. Wer einen Deutschen durch Gewalt oder durch Bedrohung...staatsbürgerlichen Rechte zu wählen oder zu stimmen, wird mit Ge» fängniß nicht unter sechs Monaten «der mit Festungshaft bis zu fünf Jahren bestraft. Der Verfuch...
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Bayerns gesetze und gesetzbücher, Volume 12

Bavaria (Germany). - 1873 - 638 pages
...bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Festungshaft vi« zu zwei Jahren ein. 8. IN7. Wer einen Deutschen durch Gewalt oder durch Bedrohung mit einer strafbaren Handlung verbindert, in Ausübung seiner staatsbürgerlichen Rechte zu wählen oder zu stimmen, wird mit Gefängniß...
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Bayerns gesetze und gesetzbücher, Volume 14

Bavaria (Germany). - 1877 - 636 pages
...bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Festungshaft bis zu zwei Jähren ein. 8 107.2) Wer einen Deutschen durch Gewalt oder durch Bedrohung...einer strafbaren Handlung verhindert, in AusÜbung feiner staatsbürgerlichen Recht« zu wählen oder zu stimmen, wirb mit Gefängniß nicht unter fechs...
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Jets over Misdrijven bij Verkiezingen: Inaug. Diss

Gerardus Hendrikus Bast - 1879 - 80 pages
...wetgeving v. 1861 gevonden worden, 1) Algemein strafgetzbuch für das Deutsche Beich. 1876. § 107. "Wer einen Deutschen durch gewalt oder durch bedrohung...staatsbürgerlichen rechte zu wählen oder zu stimmen, wird mit gefängnisz nicht unter sechs monaten oder mit festungshaft bis fünf jahren bestraft. Der versuch...
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Justizgesetze fur das groszherzogthum baden, Volume 5

Baden (Germany) - 1880 - 890 pages
...zwei Jahren ein. z 20, 240, 389 H.b3. 3. Xu8tKu<liß: 8°Ii»ui'F., 6. VU Z 80 u. 73 2iss. 2. 8 10?. Wer einen Deutschen durch Gewalt oder durch Bedrohung...staatsbürgerlichen Rechte zu wählen oder zu stimmen, wird mit Gefängniß nicht unter fechs Monaten oder mit Festungshaft bis zu fünf Jahren bestraft. Der Versuch...
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Bayerns gesetze und gesetzbücher, Volume 18

Bavaria (Germany). - 1882 - 672 pages
...Nestimmungen de« Reichs» Strafgesetz buche« sind in den ߧ 107—108 enthalten, welche lauten: z 107. Wer einen Deutschen durch Gewalt oder durch Bedrohung...Ausübung seiner staatsbürgerlichen Rechte zu wählen »der zu stimmen, wird mit Gefängnis« nicht unter sech« Wannten »der mit Festungshaft bi« zu fünf...
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Das gemeine deutsche strafrecht: bd. Der besondere theil des systems

Hugo Philipp Egmont Haelschner - Criminal law - 1887 - 672 pages
...wie schon srüher Temme Lehrb. § 215, Communalwahlen ausschließen. 784 drohung mit einer strasbaren Handlung verhindert in Ausübung seiner staatsbürgerlichen Rechte zu wählen oder zu stimmen. Gehindert zu wählen wird nicht nur derjenige, welcher davon abgehalten wird an der Wahl Theil zu nehmen,...
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Das Staatsrecht des Deutschen Reiches

Adolf Arndt - Constitutional law - 1901 - 806 pages
...abgegeben werden, enthält das Strafgefetzbuch verschiedene Vorschriften. § 107: „Wer einen Deutfchen durch Gewalt oder durch Bedrohung mit einer strafbaren Handlung verhindert, in Ausübung feine staatsbürgerlichen Rechte zu wühlen oder zu stimmen, wird mit Gefängniß nicht unter fechs...
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Quellensammlung zum deutschen Reichsstaatsrecht

Germany, Heinrich Triepel - Constitutional history - 1907 - 464 pages
...zwei Jahren ein. 8- 197. Wer einen Deutschen durch Gewalt oder durch Bedrohung mit einer strafbare» Handlung verhindert, in Ausübung seiner staatsbürgerlichen Rechte zu wählen oder zu stimmen, wird mit Gefängnis; nicht unter fechs Monaten oder mit Festungshaft bis zu fünf Jahren bestraft. Der Versuch...
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