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" Artikeln l, 2, 3 bezeichneten Schiffe sollen den Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der Kriegführenden ohne Unterschied der Nationalität Hilfe und Beistand gewähren. Die Regierungen verpflichten sich, diese Schiffe zu keinerlei militärischen... "
Das internationale Seerecht: ein Handbuch für den K.U.K. Seeofficier - Page 114
by Ferdinand Ritter von Attlmayr - 1903 - 611 pages
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Politisches Jahrbuch der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Volume 22

Karl Hilty - Political science - 1908 - 788 pages
...Verwendung, dem Gegner bekannt gemacht hat. Art. 4. Die in den Artikeln l, 2, 3 bezeichneten Schiffe sollen den Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der...Kriegführenden ohne Unterschied der Nationalität Hilfe und Beistand gewähren. Die Regierungen verpflichten sich, diese Schiffe zu keinerlei militärischen Zwecken...
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Politisches Jahrbuch der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Volume 22

Karl Hilty - Political science - 1908 - 806 pages
...Verwendung, dem Gegner bekannt gemacht hat. Art. 4. Die in den Artikeln l, 2, 3 bezeichneten Schiffe sollen den Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der...Kriegführenden ohne Unterschied der Nationalität Hilfe nrfd Beistand gewähren. Die Regierungen verpflichten sich, diese Schiffe zu keinerlei militärischen...
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Das Haager Abkommen betreffend die Anwendung der Grundsätze des Genfer ...

Wilhelm Wenglein - International Peace Conference - 1911 - 172 pages
...Aufgabe der Lazarettschiffe folgendermassen : „Die in Artikel l, 2 und 3 bezeichneten Schiffe sollen den Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der...Kriegführenden ohne Unterschied der Nationalität Hilfe und Beistand gewähren. Die Regierungen verpflichten sich diese Schiffe zu keinerlei militärischen Zwecken...
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Das Seebeuterecht, sein Geltungsbereich und sein Einfluss auf Handel und ...

Hans Ernst Posse - Capture at sea - 1911 - 170 pages
...Konvention enthält: Zunächst ist es natürlich, daß die durch die Konvention ausgezeichneten Schiffe den Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der...Kriegführenden ohne Unterschied der Nationalität Hilfe und Beistand gewähren sollen (Art. 4, Abs. 1) 2). * Wenn sie eine Partei bevorzugen, so begeben sie sich...
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Zeitschrift für internationales Recht, Volume 21

Theodor Niemeyer - Conflict of laws - 1911 - 642 pages
...Konvention enthält: Zunächst ist es natürlich, daß die durch die Konvention ausgezeichneten Schiffe den Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der...Kriegführenden ohne Unterschied der Nationalität Hilfe und Beistand gewähren sollen (Art. 4, Abs. 1)-). Wenn sie eine Partei bevorzugen, so begeben sie sich...
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Der Seekrieg und das Rote Kreuz

Heinrich Peters - Hospital ships - 1911 - 114 pages
...Verwendung, dem Gegner bekannt gemacht hat. Art. 4. Die in den Art. l, 2, 3 bezeichneten Schiffe sollen den Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der...Kriegführenden ohne Unterschied der Nationalität Hilfe und Beistand gewähren. Die Regierungen verpflichten sich, diese Schiffe zu keinerlei militärischen Zwecken...
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Marinewesen: bearbeitet als Studien- bezw. Lehrbehelf für die Offiziere und ...

Austro-Hungarian Monarchy. Marine-Section - Naval art and science - 1912 - 296 pages
...Österreich-Ungarn kurz »Spitalschiffe« genannt) dürfen nicht weggenommen werden, doch haben sie den Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der...Kriegführenden ohne Unterschied der Nationalität Hilfe und Beistand zu g-ewähren. In neutralen Häfen werden sie nicht als Kriegsschiffe kriegführender Parteien...
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Conventions and Declarations Between the Powers: Concerning War, Arbitration ...

Arbitration (International law) - 1915 - 278 pages
...Verwendung, dem Gegner bekanntgemacht hat. 4. Die in den Artikeln 1,2,3 bezeichneten Schiffe sollen den Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der...Kriegführenden ohne Unterschied der Nationalität Hilfe und Beistand gewähren. Die Regierungen verpflichten sich, diese Schiffe zu keinerlei militärischen Zwecken...
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Das seekriegsrecht, Volume 6

Hans Wehberg - War, Maritime (International law) - 1915 - 476 pages
...und feindliche Privatlazarettschiffe dem Gegner mitzuteilen1). Die Lazarettschiffe sollen nach Art. 4 den Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der...Kriegführenden ohne Unterschied der Nationalität Hilfe und Beistand leisten. Die Regierungen verpflichten sich, sie zu keinerlei militärischen Zwecken zu benutzen...
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Das Völkerrecht: systematisch dargestellt

Franz von Liszt - Folkeret - 1918 - 588 pages
...Verwendung, dem Gegner bekanntgemacht hat. Art. 4. Die in den Artikeln l, 2, 3 bezeichneten Schiffe sollen den Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der...Kriegführenden ohne Unterschied der Nationalität Hilfe und Beistand gewähren. Die Regierungen verpflichten sich, diese Schiffe zu keinerlei militärischen Zwecken...
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