... beschäftigt sind, zu deren Vollendung sie besondere literarische Nachforschungen anstellen wollen, für den gedachten Zweck das Recht der Benützung der inneren Bibliothek, das ist, das Recht, die in der Bibliothek aufgestellten Bücher und die Bücherverzeichni... Handbuch deutscher Bibliotheken - Page 386by Julius Petzholdt - 1853 - 443 pagesFull view - About this book
| Moriz edler von Stubenrauch - Administrative law - 1852 - 772 pages
...Bibliothek aufgestellten Bücher und die Bücherverzeichnisse der Bibliothek persönlich und unmittelbar durchzusehen, zu erlangen wünschen, so müssen sie darum durch den Landeschef, der dießfalls den Bibliothelvorsteher einzuvernehmen hat, beim Ministerium des Unterrichts emkommen. Weilers... | |
| Bibliography - 1854 - 392 pages
...Recht, die in der Bibliothek aufgestellten Bücher und die Bücherverzeichnisse der Bibliothek selbst durchzusehen — zu erlangen wünschen, so müssen sie darum durch den Landeschef, der über den Fall den Bibliotheksvorsteher zu hören hat, bei dem Ministerium des Unterrichtes einkommen.... | |
| 1850 - 760 pages
...Bibliothek aufgestellten Bücher und die Bücherverzeichnisse der Bibliothek persönlich und unmittelbar durchzusehen, zu erlangen wünschen, so müssen sie darum durch den Landeschef, der diesfalls den Bibliothekvorsteher einzuvernehmen hat, beim Ministerium des Unterrichts einkommen. §.... | |
| Edmund Edlen von Marenzeller - Education, Higher - 1889 - 920 pages
...Bibliothek aufgestellten Bücher und die Bücherverzeichnisse der Bibliothek persönlich und unmittelbar durchzusehen, zu erlangen wünschen, so müssen sie darum durch den Landeschef, der diesfalls den Bibliotheks Vorsteher einzuvernehmen hat, beim Ministerium des Unterrichts eiukommen.... | |
| Leo Beck-Mannagetta, Karl von Kelle - Educational law and legislation - 1906 - 1106 pages
...Bibliothek aufgestellten Bücher und die Bücherverzeichnisse der Bibliothek persönlich und unmittelbar durchzusehen, zu erlangen wünschen, so müssen sie darum durch den Landeschef, der diesfalls den Bibliothekvorsteher einzuvernehmen hat, beim Ministerium des Unterrichtes einkommen.1)... | |
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