Die Wuerttembergischen Familien-Stiftungen: Bd. 1.-6. Heft. Stiftung I-XXIV

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Page 199 - Weil das Collegium des heiligen Georgs und „Martins eine Armen-Stiftung ist und seyn soll, so „kann nur derjenige Ttudirende in dasselbe aufgenom„men werden, welcher weder aus eigenem Vermögen, „noch aus dem Vermögen seiner Bluts...
Page 199 - Ich verwahre mich ausdrücklich dagegen, „daß auf irgend eine Verwendung und Empfehlung, „woher sie auch kommen möge, Adeliche und Reiche, „oder überhaupt solche, welche für sich hinreichenden „Unterhalt haben, als Stipendiaten aufgenommen „weiden.
Page 91 - für seine tüchtig-würdig und darum ansuchende Enkel „dem Martinianer Stipendium zur Dankbarkeit für „seine Söhne.
Page 200 - Worte jetzt derjenige arm zu nennen sey, welcher jährlich weder von sich, noch von Eltern, Verwandten und Freunden 150 fl. aufzubringen wisse. Feiner wird noch bemerkt, daß in früherer Zeit und auch neuerlich gar Manche die Ansprüche zur Aufnahme in da...

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