Das Toleranz-Patent Kaiser Joseph II.: Urkundliche Geschichte seiner Entstehung und seiner Folgen. Säcular Festschrift des k.k. evangelischen Oberkirchenrathes A.C. und H.C. in Wien

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Braumüller, 1882 - Austria - 158 pages
 

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Popular passages

Page 48 - Wir Franz der Zweite, von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches...
Page 40 - Falle aber bey den angesuchten Dispensationen sich Anstände, wegen welcher selbe abzuschlagen erachtet würden, ergeben sollten, ist hievon jedesmal die Anzeige una cum motivis an die Regierung, und von ihr nacher Hofe, zur Einholung der allerhöchsten Entschliessung zu erstatten.
Page 33 - Geläute, keine Thürme und kein Eingang, der eine Kirche vorstellte, eingestanden, sonst aber ihnen selbe, wo sie wollten, zu erbauen, und alle Ausübung ihres Gottesdienstes sowohl in denselben als auch ausser solchen bey Kranken, wo immer sich diese befinden mögen, vollkommen frey gelassen werden soll.
Page 4 - Prügel« oder Karbatschstreiche auf den Hintern gegeben und er damit nach Hause geschickt werden. Dieses soll so oft wiederholt werden, als er neuerdings kommt sich zu melden , nicht weil er ein Deist ist , sondern weil er sagt, das zu sein, was er nicht weiß, was es ist.
Page 38 - Pastoren dotiren und unterhalten, die Auswahl derselben, wenn aber solches die Obrigkeiten auf sich nehmen wollen, hätten sich diese des Juris praesentandi allerdings zu erfreuen, jedoch behalten Wir Uns die Confirmation dergestalten bevor...
Page 41 - Majestät, überzeugt einerseits von der Schädlichkeit alles Gewissenszwanges, und andererseits von dem großen Nutzen, der für die Religion und den Staat aus einer wahren christlichen Toleranz...
Page 39 - Heiraten von Seite der Acatholicorum wegen Erziehung ihrer erzeugenden Kinder in der römisch-katholischen Religion von nun an gänzlich abzukommen, da bei einem katholischen Vater alle Kinder in der katholischen Religion, sowohl von...
Page 40 - Meisterrechte sind bey den unterthänigen Städten durch die Kreisämter, bey den königlichen und Leibgedingstädten aber, da, wo Landeskämmerer sind, durch diese, und wo sich keine befinden, durch die Regierung ohne alle Erschwerung zu ertheilen.
Page 17 - Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph II. für die KK Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer systematischen Verbindung 1780-1789, 18 Bde (Wien 1785-1790), zit.
Page 8 - Friedrich Nicolai, Beschreibung einer Reise durch Deutschland und die Schweiz im Jahre 1781, nebst Bemerkungen über Gelehrsamkeit, Industrie, Religion und Sitten, Berlin und Stettin 1784 ff.

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