Das Arbeitsverhältnis in der InsolvenzInhaltsangabe:Einleitung: Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Arbeitsverhältnis in der Insolvenz. Die Frage nach dem Sinn des Arbeitsverhältnisses hat durch die vielfältigen Änderungen im Arbeits- und Wirtschaftsleben eine neue Bedeutung erfahren. Die Zahl der Arbeitnehmer, die aus dem Schutz herausfallen, nimmt durch Rahmenbedingungen wie zunehmende Globalisierung, Internationalisierung, grenzüberschreitende Arbeit in multinationalen Konzernen, Rationalisierung und Technisierung, Arbeit mit Internet und E-Mails ohne nationale Grenzen ständig zu. Neue flexible Arbeitsformen resultieren aus Arbeitslosigkeit und bedingen soziale Folgen für den Schutz des Arbeitsrechts. Fehlender Schutz gerät zunehmend in den Fokus und macht eine Klarstellung und Anpassung des Arbeitsrechts erforderlich. Hierbei sollte sich nach Empfehlung der deutschen Regierung die nationale Politik bei der Bestimmung des Arbeitsverhältnisses an den tatsächlichen Verhältnissen orientieren, unabhängig von den zwischen den Parteien getroffenen vertraglichen Vereinbarungen. Eine staatliche Kontrolle soll insoweit entbehrlich sein, als ein effektiver Rechtsschutz durch Gerichte besteht, und jeder Beschäftigte seine Rechte selbst durchsetzen kann. Zunehmend Einfluss auf das nationale Arbeitsrecht entwickelt auch das Gemeinschaftsrecht. Untersucht wird ansatzweise die Problematik der Anwendung und Überlagerung des nationalen Rechts durch das Gemeinschaftsrecht. Viele Arbeitsplätze gehen durch Insolvenzen oder drohende Insolvenzen verloren. Expertenprognosen zufolge werden durch die Finanzmarktkrise im kommenden Jahr Tausende Unternehmen in die Insolvenz getrieben, insbesondere seien mittlere und kleinere Unternehmen in der Dienstleistungsbranche, in Handwerk und Bau betroffen. Hunderttausende Arbeitsplätze könnten somit in Gefahr sein, da die Krise mittelfristig auch auf den Arbeitsmarkt durchschlagen wird. Bundesagenturchef Frank-Jürgen Weise rechnet spätestens im zweiten Halbjahr 2009 mit steigender Arbeitslosigkeit und dem Wegfall von 40.000 Jobs. Für den Fall einer Rezession wird sogar ein Verlust von 400.000 Arbeitsplätzen erwartet. Prognosen sind jedoch immer nur Vorhersagen; niemand kann genau bestimmen, wie der Arbeitsmarkt auf den Wirtschaftseinbruch reagieren wird. Ungeachtet dessen rechnet die Bundesregierung ab 2009 mit Problemen am Arbeitsmarkt und will mit einem milliardenschweren Investitionspaket Jobs sichern und neu schaffen. Um dem Wirtschaftseinbruch gegenzusteuern, [...] |
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38 InsO 9C Rn Abbildung Ansprüche Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitnehmerbegriff Arbeitsentgelt Arbeitsmarkt Arbeitsplätze Arbeitsrecht Arbeitsverhältnis Arbeitsverhältnisses Arbeitsvertrag aufgrund Aufl Beck Beck/Depre bestimmte betriebsbedingt Betriebsrat Betriebsübergang Betriebsvereinbarungen BetrVG BGBl Boochs/Dauernheim 2008 Braun InsO 2007 Bundesagentur für Arbeit Busemann Depre´/Heck in:Beck/Depre deutschen Direktionsrecht drei Monate Eigenverwaltung Einfv Entlassungen ErfKomm Eröffnung des Insolvenzverfahrens EUGH Finanzamt Foerste gemäß Gemeinschaftsrecht Gesetz Gläubiger Haftung hierbei I/II Rn II/I Rn Insol Insolvenz Insolvenzeröffnung Insolvenzforderungen Insolvenzgeld Insolvenzgläubiger Insolvenzmasse Insolvenzordnung Insolvenzrecht Insolvenzschuldner Insolvenzverfahren insoweit Internationale Arbeitskonferenz 2006 Keller/Seifert 2007 Keller/Seifert in Keller/Seifert Krodel Kündigung Kündigungsfrist Lange Lohnsteuer Masse Masseverbindlichkeiten München muss nationale Niesel Palandt Person Peters Pflichten Recht rechtlichen Regel Richtlinie Rolfs/Giesen 2008 Schaub Schrader/Straube 2008 Schuldners Schutz Seefelder 2007 SGB III siehe somit Sozialauswahl soziale Stand Streinz Tarifvertrag Transfergesellschaft Transferkurzarbeitergeld Unternehmen Urteil venzverwalter Verfahrenseröffnung Vertrag Verwalter VIII Rn vorläufige Insolvenzverwalter Vorrang Weidenkaffin Wirtschaft www.welt.de Zahlungen Zahlungsunfähigkeit