Richter contra Richter: abweichende Meinungen und ihre Bedeutung für die Rechtskultur |
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Abs.1 GG Abweichende Meinung Anonymität Ansicht Artikel Autorität Baring Begründung beiden Beispiel Benda Beratung Beratungsgeheimnis Beschluß Beschwerdeführer besonders bestimmte Böckenförde Bundesregierung Bundesrepublik Bundestag Bundesverfassungsgericht Bürger BVerfGE BVerfGE 39 BVerfGE 44 BVerfGE 70 demokratischen deshalb deutschen Dissenter Dissenting Opinion dürfe eigenen Einstimmigkeit Entscheidung Ernst Benda erste Senat Fall Frage Frankfurter Allgemeine Zeitung Frau Freiheit Friedrich Karl Fromme Friesenhahn Gefahr Gericht Gesetz Gesetzgeber Gründe Grundgesetz Grundrechte grundsätzlich Helmut Simon hielt höchstrichterlichen Jahre jedenfalls Juristen Justiz Karlsruhe Kollegen Kollegium konkreten könnte konservativen Kontrolle kontroversen Kriegsdienstverweigerung Kunstfreiheit lassen Mahrenholz Martin Hirsch Mehrheit Mehrheitsrichter Meinung des Richters Minderheit Minderheitsmeinung Mitglieder Möglichkeit Möhring muß mußte Öffentlichkeit Paragraph Parlament Pehle Personen politischen Parteien Prozeß Recht rechtlich Rechtsprechung Rechtsstaat Rotberg Rupp Schutz Schwangerschaftsabbruch seien Seite Seuffert Simon Sitzblockaden Sondervoten Sondervotum Spruch Spruchkörper Staat staatlichen Süddeutsche Zeitung Tatsache Transparenz unserer Urteil Verfassung Verfassungsbeschwerde verfassungsrechtlich Volk Willensbildung Wiltraut Wolfgang Zeidler Zeidler Zulassung zumindest zwei Zweigert zweite Senat