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bauliche Fassung gegen eine Verunreinigung des Wassers Gewähr leistet; ob nicht unreine Flüssigkeiten zutreten oder überhaupt unreine Stoffe durch Wind oder sonstwie hineingelangen können. Die Prüfung der nächsten Umgebung der Quelle wird hierbei leitend sein.

Bei Beurtheilung des Einflusses des Geländes wird zu berücksichtigen sein, ob dasselbe als Acker- oder Wiesenland benutzt oder mit Wald bestanden ist, ob sich darauf Wohnungen, Stallungen, Dungstätten, Abzugsgräben für Schmutzwässer befinden und dergl.

Wird das Grundwasser durch Brunnen zugängig gemacht, so ist zwischen Röhren- (Abessinier-) und Schacht-Brunnen (auch Kesselbrunnen genannt) zu unterscheiden.

Röhrenbrunnen ermöglichen eine Verunreinigung des Grundwassers von oben her nur bei geringer Tiefe. Immerhin wird bei diesen, besonders aber bei den Schachtbrunnen die Aufmerksamkeit auf die Möglichkeit der Bodenverunreinigung und des Zutrittes von Unreinlichkeit zum Brunnen ebenso wie bei Quellen zu richten sein. Bei Schachtbrunnen ist die Bauart näher festzustellen, ob sie aus Eisen- oder Thonröhren, Holz, Bruch- oder Mauersteinen gebaut sind, ob die Brunnenwandungen dicht oder undicht sind, so dass sie möglicherweise den Zutritt von Seitenwasser gestatten. Durch Befahrung des Schachtes kann der Zufluss unreiner Stoffe oft direkt nachgewiesen werden. Beschädigte Pumpen oder unreine Hebevorrichtungen (faulendes Holz) können ebenfalls das Wasser verschlechtern.

Die sogenannten Ziehbrunnen sind immer Verunreinigungen von aussen her ausgesetzt; bei artesischen Brunnen ist diese Möglichkeit ausgeschlossen.

Bei allen Brunnen muss für den raschen Abfluss des Aufschlagwassers gesorgt sein, dasselbe darf nicht wieder in den Boden versickern.

Das Oberflächen- wie auch das Grundwasser sind unter Umständen in ihrer Zusammensetzung sehr von dem zeitweiligen Regenfall abhängig; auch können durch anhaltende Trockenheit und starken Frost Risse und Veränderungen des Gefüges des Bodens entstehen, welche ihrerseits wieder Veränderungen in der Filtration des Grundwassers durch den Boden im Gefolge haben. Um daher ein zutreffendes und einwandfreies Urtheil über die Beschaffenheit einer Wasserversorgung zu erhalten, ist es nothwendig, das Wasser öfters und zu verschiedenen Jahreszeiten zu untersuchen.

Wird das Wasser in Rohrleitungen einer allgemeinen Benutzung übergeben, so finden, je nachdem es Oberflächen- oder Grundwasser ist, die vorstehenden Leitsätze sinngemässe Anwendung. Ausserdem wird die Masse der Leitungsröhren Berücksichtigung finden müssen; gemauerte Leitungen können, wenn durchlässig, unreines Wasser von der Seite her aufnehmen; bei Bleiröhren kann Metall in Lösung gehen; faulende Holzrohre verleihen dem Wasser einen widerlichen Geruch und Geschmack. Oberflächenwasser soll nicht ohne voraufgehende Reinigung zum

Vereinbarungen. II.

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Genusse zugelassen werden. Am zweckmässigsten ist eine gemeinsame Reinigung durch Sandfilter. Die sogenannten Hausfilter sollten nur zum Nothbehelf dienen; bei allen tritt früher oder später ein Durchwachsen von Keimen immer auf.

Probenentnahme des Wassers.

Das erste Erforderniss für eine einwandfreie Probenentnahme des Wassers ist die vollständige Reinheit der Gefässe, sowohl derjenigen, welche zum Schöpfen, als auch derjenigen, welche zum Versenden bezw. Aufbewahren dienen. Für letzteren Zweck empfehlen sich Flaschen von weissem Glase mit Glasstöpselverschluss. Statt der Glasstöpsel kann man sich aushülfsweise auch der Korkpfropfen bedienen, jedoch dürfen diese noch nicht gebraucht, sondern müssen neu sein und vor dem Gebrauch gereinigt werden. Es ist zweckmässig, solche Pfropfen vor dem Gebrauch mit einer Paraffinschicht zu überziehen.

1. Für Zwecke der chemischen Untersuchung werden die Flaschen zunächst mit Salzsäure und dann mit frisch abgekochtem und abgekühltem Wasser gereinigt.

Die Flaschen und Stopfen werden vor dem Füllen mit dem betreffenden Wasser mehrere Male aus- bezw. abgespült.

Bei einem offenen zugänglichen Wasser hält man die Flasche einfach einige Centimeter unter die Oberfläche und zwar so, dass weder die etwaige staubige oberste Schicht des Wassers in die Flasche treten kann, noch Schlamm aus den untersten Schichten aufgerührt wird. Wenn man das Wasser nicht mit dem Arm erreichen kann, befestigt man je nach der Entfernung die Flasche an einer Stange unter Beschwerung mit einem Gewicht und senkt sie so vorsichtig unter das Wasser.

Ueber die Wahl der Entnahmestellen bei Oberflächengewässern kann nur die Lage des Einzelfalles entscheiden; bei Flüssen liefern beispielsweise Proben ober- und unterhalb des Zutritts der Verunreinigung geeignete Vergleichsergebnisse. Auch die Tiefe der Entnahme ist von begleitenden Umständen abhängig; bei verunreinigenden Flüssigkeiten, welche specifisch schwerer als das Wasser sind (kochsalzhaltige Grubenwässer etc.), sind Tiefenproben angezeigt.

Handelt es sich um ein Brunnenwasser, so wird die Pumpe mindestens 10 Minuten in Betrieb gesetzt; jedenfalls aber soll je nach der Tiefe des Brunnens so lange gepumpt werden, bis sicher alles Wasser aus den Pumpenröhren entfernt ist; dann wird die Flasche untergehalten, erst, wie oben angegeben, einige Male mit dem Wasser nachgespült und dann gefüllt. Bei einem Leitungswasser öffnet man den Hahn, lässt das in der Hausrohrleitung stehende Wasser ausfliessen und verfährt dann wie vorhin. Als ausreichend darf man die Zeit des Abfliessens erachten, wenn ein vorgehaltenes Thermometer seinen Stand nicht mehr ändert.

Es kann auch von Werth sein, das zuerst ausgepumpte oder auslaufende Wasser zu untersuchen (Vermehrung des Keimgehaltes, Veränderung des Geschmackes durch schlechte Pumpenrohre, Einwirkung der Rohrleitungsmasse Bleilösung -).

Um das Wasser aus grösseren Tiefen zu entnehmen, bedient man sich besonderer Schöpfgefässe, die beim Einsenken geschlossen bleiben und deren Verschluss, wenn sie in der gewünschten Tiefe eingesenkt sind, durch eine Vorrichtung geöffnet werden kann1).

Die Verschlüsse der Flaschen werden zum Versand mit befeuchtetem Pergamentpapier oder mit reinen Leinwand- (Baumwoll-) Lappen zugebunden. Es ist darauf zu achten, dass sich in der Flasche noch etwas Luft befindet, damit die Flasche bei Ausdehnung des Wassers durch Wärme nicht zersprengt wird. Während des Versandes sind die Proben gegen starke Erwärmung und Abkühlung (Einfrieren) in geeigneter Weise zu schützen.

Für eine volle chemische Untersuchung sind 101, für eine beschränkte mindestens 21 erforderlich. Wenn der Chemiker nicht selbst die Probe entnimmt, ist eine besondere Anweisung dem Entnehmenden mitzugeben.

2. Probenentnahme für die bakteriologische Untersuchung. Für diese ist eine noch grössere Vorsicht geboten, als für die Probenentnahme zur chemischen Untersuchung. Als erster Grundsatz muss beobachtet werden, dass die Proben nur in sterilisirten Gefässen und so entnommen werden müssen, dass eine Beimengung von Bakterien aus der Luft, von den Händen oder der Schöpfvorrichtung zu dem Wasser völlig ausgeschlossen ist. Als Probegefässe benutzt man Glasflaschen von 100 ccm Inhalt, welche mit einem Wattepfropfen oder Glasstöpsel geschlossen sind.

Bei zugänglichen offenen Wässern, wie Quellen, Teichen, Seeen etc. kann man diese sterilisirten Flaschen unter Beachtung der oben gegebenen Vorschrift einfach unter die Oberfläche tauchen, bei Pumpbrunnen oder Leitungswasser hält man die Flaschen, nachdem das Wasser genügend lange geflossen ist (vergl. oben), unter den laufenden Strahl. Für bestimmte Fälle ist auch die Probenentnahme mit Hülfe eigens hierzu eingerichteter Apparate angezeigt.

Die entnommenen Wasserproben werden womöglich gleich an Ort und Stelle für die bakteriologische Untersuchung weiter verarbeitet. Wenn die Anlage der Kulturen an Ort und Stelle nicht angängig ist, so sind die Proben, um einer etwaigen Aenderung ihrer bakteriellen Beschaffenheit thunlichst entgegenzuwirken, in zweckmässiger Eisverpackung zu versenden und hiernach sofort in Bearbeitung zu nehmen.

1) Solche Schöpfgefässe haben angegeben: R. Fresenius, Anleitung zur quantitativen chem. Analyse, 6. Aufl., Bd. II, S. 189. v. Esmarch, vergl. Th. Weyl, Handbuch d. Hygiene Bd. 1, S. 572. B. Fischer, Th. Weyl, Handbuch d. Hygiene, Bd. 1, S. 573. W. Ohlmüller, Die Untersuchung des

Wassers. Berlin 1896. S. 7.

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Es dürfte dem Bakteriologen zu überlassen sein, wie er die Untersuchung ausführen will.

Physikalische und chemische Untersuchung des Wassers
an Ort und Stelle.

Die Untersuchung eines Wassers an Ort und Stelle soll nur von einem Sachverständigen ausgeführt werden und sich zunächst auf Ermittelung der Reaktion und der Temperatur des Wassers, sowie auf dessen Aussehen, Geschmack und Geruch erstrecken.

Auf manche Bestandtheile des Wassers, welche, wie freie Kohlensäure, Schwefelwasserstoff, gasförmig gelöster Sauerstoff und Stickstoff beim Versand eine Verflüchtigung oder wie kohlensaures Eisenoxydul eine Zersetzung erleiden können, ist unter allen Umständen die chemische Untersuchung an Ort und Stelle auszuführen, oder in dem Maasse vorzubereiten, dass Veränderungen der Wasserprobe ausgeschlossen sind; nach Umständen empfiehlt sich dies auch für Ammoniak, salpetrige Säure und Oxydirbarkeit.

Direkter Nachweis von verunreinigenden Zuflüssen.

Wenn es sich um Beantwortung der Frage handelt, ob ein Wasser durch irgend einen bestimmten Zufluss aus der Umgebung verunreinigt wird, so richtet sich die Beweisführung ganz nach der Art des vermutheten verunreinigenden Zuflusses.

Wenn das verunreinigende Wasser seitlich direkt zu dem Brunnen bezw. der Quelle etc. zufliesst und beobachtet werden kann, so entnimmt man Proben von dem zufliessenden Wasser und aus dem Behälter oder der Rinne, welche das vermuthliche verunreinigende Wasser führen, untersucht beide, um festzustellen, ob sie gleiche Bestandtheile enthalten. Bejahendenfalls ist alsdann der Nachweis des verunreinigenden Zuflusses direkt erbracht.

Lässt sich ein solcher offener seitlicher Zufluss nicht beobachten, enthält aber der vermuthliche verunreinigende Zufluss irgend einen seltenen kennzeichnenden Bestandtheil, z. B. Rhodanverbindungen aus Gaswasser, oder grössere Mengen von Chloriden, oder Zink-, Kupfersalze oder Kaliseifen etc., so kann man den Nachweis dadurch führen, dass man das zu beurtheilende Wasser auf diese Bestandtheile untersucht.

Andere eigenartige Verunreinigungen geben sich durch den Geruch zu erkennen, z. B. Leuchtgasbestandtheile aus undichten Röhren, Petroleum von Ausflüssen aus Petroleumlagern etc.

Unter Umständen erleiden die Bestandtheile der verunreinigenden Zuflüsse beim Durchfiltriren durch den Boden eine Umsetzung, z. B. die Sulfate von Zink, Kupfer, Eisen, die Kaliseifen mit Kalk- und Magnesiaverbindungen des Bodens, indem sich die Sulfate oder fettsauren Salze

der letzteren Basen bilden und das Wasser eine aussergewöhnlich erhöhte Menge von Calcium- und Magnesiumsulfat oder von Kaliumsulfat und Kaliumkarbonat annimmt, während die ersteren Basen vom Boden absorbirt werden. Es kann dann indirekt der Nachweis der Verunreinigung durch die quantitative Bestimmung dieser Bestandtheile in dem Wasser erbracht werden.

Der Ammoniak- und organische Stickstoff aus Abort- und Jauchegruben kann zum Theil im Boden zu Salpetersäure oxydirt werden und giebt sich im Wasser durch einen erhöhten Gehalt an letzterer zu erkennen.

In anderen Fällen bleibt nichts anderes übrig, als die Bodenschichten zwischen dem Gewässer und dem vermuthlichen verunreinigenden Zufluss aufzugraben oder durch Bohrungen auf die fraglichen verunreinigenden Bestandtheile zu untersuchen.

Oder man kann den Zusammenhang mit dem verunreinigenden Zufluss dadurch nachweisen, dass man diesem einen stark färbenden, schmeckenden, riechenden oder anderen eigenartigen Stoff zufügt, der durch die Bestandtheile des verunreinigenden Zuflusses, selbst in starker Verdünnung, nicht verändert wird, und der sich alsdann, wenn ein solcher Zusammenhang besteht, nach einiger Zeit in dem zu beurtheilenden Wasser ebenfalls nachweisen lassen muss. Als solche Stoffe sind zu empfehlen Fluoresceinlösungen, Saprollösungen und unter Umständen auch gehalt

reiche Kochsalzlösungen.

Ebenso wie die Verunreinigungen selbst sehr zahlreich sein können, so gestaltet sich auch der Nachweis derselben sehr mannigfaltig und verschieden. Es ist daher kaum möglich, hierüber für jeden Fall giltige Anweisungen zu geben. Der erfahrene Sachverständige wird aber, wenn er unter Berücksichtigung aller örtlichen Verhältnisse mit Umsicht und Vorsicht zu Werke geht, den richtigen Weg für derartige Nachweise finden.

Gesichtspunkte für die Untersuchung des Wassers.

Zur vollen Untersuchung eines Wassers gehört:

1. die physikalische Untersuchung (Feststellung der Temperatur, des Aussehens, des Geschmackes und Geruches, in seltenen Fällen auch des spec. Gewichtes);

2. die chemische Untersuchung (Bestimmung derjenigen chemischen Bestandtheile, welche zur Beurtheilung des vorliegenden Falles erforderlich sind);

3. die mikroskopische Untersuchung (mikroskopischer Nachweis der in Wasser bezw. in den Schwebestoffen vorhandenen thierischen und pflanzlichen Lebewesen);

4. die bakteriologische Untersuchung (kultureller Nachweis der in dem Wasser vorhandenen Keime von Mikrophyten und ihrer Art).

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