Deutsche vierteljahrs Schrift, Issues 65-66

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J.G. Cotta, 1854
 

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Page 332 - Als in den Märzstürmen dieses Jahres das auf dem Wiener Congresse im Frühling 1815 von den deutschen Fürsten und ihren Staatsmännern errichtete Gebäude der politischen Gestaltung Deutschlands in seinem Grunde erbebte, und die Fürsten dem durch alle Gauen des Vaterlandes erschallenden Rufe nach Freiheit Rechnung tragen zu wollen sich geneigt erklärten; da erkannten es die katholischen Bischöfe, dass, wie entschieden und streng auch die Kirche anarchische Bestrebungen jeglicher Art verabscheue...
Page 384 - Kirche als normirend für ihre Amtsverwaltung zu betrachten; den Vorschriften und Anordnungen aber, welche die allerhöchsten und höchsten Regierungen in Bezug auf die katholische Kirche bisher geltend gemacht und auch fernerhin geltend zu machen beschlossen haben, auf das Entschiedenste...
Page 334 - Charitas in ihren manchfaltigen, alle geistigen und leiblichen Werke der Barmherzigkeit umfassenden Corporationen geöffnet; Fürsten und Völker in der Gerechtigkeit zu vereinbaren gesucht, und so Ordnung und Freiheit in allen Verhältnissen des öffentlichen und bürgerlichen Lebens auf dem einzig wahren Fundamente des Glaubens zu gründen gewußt hat.
Page 334 - Staate, dh von der öffentlichen, nothwendig auf sittlicher und religiöser Grundlage ruhenden Ordnung, liegt nicht im Willen der Kirche. Wenn auch der Staat sich von ihr trennt, so wird die Kirche, ohne es zu billigen, geschehen lassen, was sie nicht hindern kann, sie wird jedoch die von ihr selbst und im wechselseitigen Einverständniss geknüpften Zusammenhangsfäden ihrerseits nicht trennen, wo nicht etwa die Pflicht der Selbsterhaltung dies geböte.
Page 333 - Zusage, dass jede Kirchengesellschaft ihre Angelegenheiten frei und selbstständig solle zu ordnen haben, durch alle Gauen des Vaterlandes sich verbreitete, da glaubten die katholischen Bischöfe Deutschlands dem gehegten Vertrauen um so zuversichtlicher sich hingeben zu sollen, als ihrer Kirche ein achtzehnhundertjähriges...
Page 289 - Auch solche allgemeine kirchliche Anordnungen und öffentliche Erlasse, welche rein geistliche Gegenstände betreffen, sind den Staatsbehörden zur Einsicht vorzulegen, und kann deren Kundmachung erst alsdann erfolgen , wenn dazu die Staatsbewilligung ertheilt worden ist. §. 5. Alle römischen Bullen , Breven und sonstigen Erlasse müssen , ehe sie kund gemacht und in Anwendung...
Page 289 - Die von dem Erzbischof, dem Bischof und den übrigen kirchlichen Behörden ausgehenden allgemeinen Anordnungen , Kreisschreiben an die Geistlichkeit und Diöcesanen...
Page 290 - Gehorsam geloben. §. 35. Der Staat gewährt den Geistlichen jede zur Erfüllung ihrer Berufsgeschäfte erforderliche gesetzliche Unterstützung, und schützt sie in dem Genüsse der ihrer Amtswürde gebührenden Achtung und Auszeichnung.
Page 332 - Bischöfe, daß, wie entschieden und streng auch die Kirche anarchische Bestrebungen jeglicher Art verabscheue und verwerfe, doch auch sie ein lebendiges Interesse habe an der Sicherung alles desjenigen, was der allgemeine Ruf nach Freiheit von administrativer Bevormundung und Controle Wahres enthalte. Sie erkannten, daß die Kirche an den Zusagen, welche Deutschlands Fürsten ihren Völkern gegeben, den ihr gebührenden Antheil in Anspruch zu nehmen um so weniger versäumen dürfe, als die vielfach...
Page 333 - Aeußerungen falsch verstandener Freiheitsbegriffe in der Kirche nur den einen Wunsch, das eine sehnliche Verlangen erweckten, in dem drohenden Kampfe der rohen Gewalt und Willkühr gegen Throne und Verfassungen der ihr gewordenen Mission, die Hüterin zu sein des Glaubens und der nur in ihm wurzelnden Sitte, ihre volle Thätigkeit widmen und in freier selbstständiger Wirksamkeit ungehindert entwickeln zu können.

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