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" Erwerber tibernimmt die Eisenbahn auf Grundlage der Konzession, welche dem frühern Inhaber gegeben wurde, unter Vorbehalt der Genehmigung der Bundesversammlung nach Art. 10 des Bundesg^esetzes über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen vom 23. Dezember... "
Zeitschrift des Bernischen Juristenvereins: Revue de la Société des juristes ... - Page 173
by Bernischer Juristenverein - 1880
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Schweizerische Rechtsfreund: Sammlung aller Seit der ..., Volume 1

1876 - 278 pages
...zuschlagen, oder eine andere sachgemäße Verfügung treffen. Art. 33. Der Erwerber übernimmt die Eifenbahn auf Grundlage der Konzession, welche dem frühern...gegeben wurde, unter Vorbehalt der Genehmigung der Bundesverfammlung nach Art. 10 des Bundesgesetzes über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen vom 23....
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Die Eidgenössische Eisenbahngesetzgebung mit Angabe der Quellen für die ...

H. Hürlimann - Railroad law - 1887 - 570 pages
...vgl. EAS. V. 271 Disp. 2. 33« Der Erwerber übernimmt die Eisenbahn auf Grundlage der Concession, welche dem frühern Inhaber gegeben wurde, unter Vorbehalt...der Genehmigung der Bundesversammlung nach Art. 10 des Bundesgesetzes über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen vom 23. Christmonat 1872 l). (1) Vgl....
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Sammlung der Civil- & Civilprozessgesetze des Kantons Bern: mit ..., Volume 1

Bern (Switzerland : Canton) - 1892 - 888 pages
...Höchstbietenden zuschlagen oder eine andere sachgemässe Verfügung treffen. Art. 33. Der Erwerber tibernimmt die Eisenbahn auf Grundlage der Konzession, welche...der Genehmigung der Bundesversammlung nach Art. 10 des Bundesg^esetzes über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen vom 23. Dezember 1872. Art. 34. Bei der...
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Die Zwangsliquidation der Eisenbahnen: Art. 30, Ziff. 1 des Bundesgesetzes ...

Wilhelm Vollenweider - Railroads - 1901 - 148 pages
...Steigerungsobjekt dem Höchstbietenden zuschlagen, oder eine andere sachgeniässe Verfügung treffen. Art. 33. Der Erwerber übernimmt die Eisenbahn auf Grundlage der Konzession, welche dem früheren Inhaber gegeben wurde, unter Vorbehalt der Genehmigung der Bundesversammlung nach Art. 10...
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Die eisenbahn-gesetzgebung des Bundes: Textausgabe mit anmerkungen ..., Volume 1

Jules Oetiker - Railroad law - 1913 - 830 pages
...und Rechtspflege III 13 f.; Blumer-Morel aaO. S. 126; M eili aaO. S. 99 f.; S ecretan aaO. S. 115. 33. Der Erwerber übernimmt die Eisenbahn auf Grundlage...der Genehmigung der Bundesversammlung nach Art. 10 des Bundesgesetzes über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen vom 23. Christmonat 1872.1) Motive: BBl....
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