Württembergische Jahrbücher für vaterländische Geschichte, Geographie, Statistik und Topographie

Front Cover
Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte und Statistisches Handbuch für das Königreich Württemberg form special sections of the publication for the periods 1878-1890/91, and 1885-1900, respectively.
 

Other editions - View all

Common terms and phrases

Popular passages

Page 264 - At the date of the last annual report of the Chief Signal Officer of the army to the Secretary of War...
Page 247 - Statistical Abstract for the several Colonial and other Possessions of the United Kingdom in each year, from 1852 to 1865.
Page 247 - Annual Statement of the Navigation and Shipping of the United Kingdom for the year 1884.
Page 54 - Personen, sofern nicht die Beschäftigung durch die Natur ihres Gegenstandes oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche beschränkt ist, nach Mafsgabe der Vorschriften dieses Gesetzes gegen Krankheit zu versichern.
Page 3 - Bezüge von Wittwengeld berechtigt war, ein Fünftel des Witwengeldes für jedes Kind; 2) für Kinder, deren Mutter nicht mehr lebt oder zur Zeit des Todes des Beamten zum Bezüge von Witwengeld nicht berechtigt war, ein Drittel des Witwengeldes für jedes Kind. § 10. Wittwen...
Page 262 - Reports, 1890. — Meteorological Observations at stations of the Second Order for the year 1886.
Page 14 - Theile von der zuständigen Innungsbehörde auch dann zu entscheiden sind, wenn der Arbeitgeber, obwohl er ein in der Innung vertretenes Gewerbe betreibt und selbst zur Aufnahme in die Innung fähig sein würde, gleichwohl der Innung nicht angehört; 2.
Page 232 - H. 7. Gottlob David Hartmann. Ein Lebensbild aus der Sturm- und Drangzeit. Stuttgart 1890.
Page 262 - London, 1890. -^-^— Meteorological observations at the foreign and colonial stations of the Royal Engineers and the Army Medical Department, 1852-1836.
Page 19 - Statut zu regeln. §. 8. Die Kosten der Einrichtung und der Unterhaltung des Gerichts sind, soweit sie in dessen Einnahmen ihre Deckung nicht finden, von der Gemeinde oder von dem weiteren Kommunalverbande zu tragen. Soll das Gericht nicht...

Bibliographic information