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d. Nahr.- u. Genußmitte..

ätherische Lösung mit Wasser gewaschen, bis sie säurefrei ist. Nach dem Abdestil lieren des Äthers wird der gewogene Rückstand durch Kochen mit Alkohol und etwa 1 g Ätzkali verseift. Nach Zusatz eines Tropfens Phenolphthaleinlösung wird mit Essigsäure schwach angesäuert und dann Normalnatronlauge bis zur schwachen Rotfärbung zugesetzt, worauf die Flüssigkeit in eine kochende Mischung von 200 cem Wasser und 30 ccm 10%-iger Bleiacetatlösung, die sich in einem Erlenmeyer-Kolben von 500 ccm befindet, langsam eingegossen wird. Das Kochen wird 5-6 Minuten fortgesetzt, der Kolben dann unter einem Wasserstrahl abgekühlt und solange geschüttelt, bis die Bleiseife an der Wandung festsitzt und die Flüssigkeit fast klar erscheint. Ist sie milchig, so ist das ein Zeichen der unvollständigen Desulfonierung, die alsdann wiederholt werden muß. Die wässerige Lösung wird abgegossen und nötigenfalls filtriert. Der Kolbeninhalt wird auf dem Dampfbade geschmolzen, abgekühlt und noch vorhandenes Wasser entfernt. Darauf wird mit 10 ccm Petroleumäther erwärmt und dann mit 75-80 ccm Petroleumäther am Rückfluß gekocht. Die Lösung wird in einen in 5 ccm geteilten Glascylinder von 500 ccm gebracht, der Erlenmeyer-Kolben mit kochendem Petroläther nachgespült, bis dessen Gesamtmenge 200-225 ccm beträgt, die Bleiseife ebenfalls möglichst vollständig in den Cylinder gebracht, mit Petroläther vom Siedepunkt 28-30 bis 500 ccm aufgefüllt und eine Minute gekocht. Nach dem Stehen über Nacht an kühlem Ort wird von 250 ccm der klaren Lösung der Petroläther bis auf 75-80 ccm abdestilliert, der Rückstand im Scheidetrichter mit 10 ccm 10%-iger Essigsäure zersetzt, mit Wasser bis zur Neutralität gegen Phenolphthalein gewaschen und mit einem Tropfen 1/10 N.-Natronlauge alkalisch gemacht. Die Flüssigkeit wird sodann in einem Erlenmeyer-Kolben von 200 ccm destilliert, bis fast aller Petroläther ausgetrieben ist, und nach Zusatz von 50 ccm neutralem Alkohol mit 1/10 N.-Natronlauge titriert. Deren Menge mit 0,0282 multipliziert, gibt die Ölsäure. Deren Gewicht, multipliziert mit 100 und dividiert mit 80 ergibt das neben dem Rizinusöl vorhandene andere Öl. Durch Verdoppelung dieses Gewichtes und Abziehen von dem ursprünglich angewandten Gewicht erhält man das Rizinusöl.

C. Mai

P. Grilot: Direkte Titration des Gesamtalkalis und freien Alkalis in den Seifen. (Bull. Scienc. Pharmacol. 1907, 14, 72—74.) Verf. bespricht die für die Bestimmung des Gesamt-Alkalis und freien Alkalis üblichen Methoden und schlägt für die Bestimmung des Gesamt-Alkalis folgendes Verfahren vor: 2 g Seife werden mit etwa 100 ccm kochendem Wasser gelöst. Man fügt 5-6 Tropfen einer 1%-igen wässerigen Congorotlösung zu und titriert mit 1/2 N.-Salzoder Schwefelsäure auf Rot, wobei man darauf achtet, daß die Seifenlösung eine Temperatur von ungefähr 70-800 behält. Der Umschlag soll vollkommen scharf sein mit einem Tropfen Säure. Die Vergleichsbestimmung mit diesem und den üblichen Verfahren haben vollkommen übereinstimmende Werte geliefert. Eine einfache und genügend genaue Methode für die Bestimmung des freien Alkalis ist die Titration der wässerigen Seifenlösung mit 1/10 N.-Schwefelsäure unter Verwendung von Phenolphtalein als Indikator. J. Tillmans.

R. Majima und S. Cho: Über einen Hauptbestandteil des japanischen Lackes. (Ber. Deutsch. Chem. Ges. 1907, 40, 4390-4393.) Der japanische Lack (Kiurushi) ist ein flüssiges Sekret aus dem im Sommer zu seiner Sammlung absichtlich verletzten Stamm einer Art von Pflanzen (Rhus vernicifera Del, welche meistens in Ostasien gedeihen. Seine Verwendung als Anstrichmittel für die berühmt gewordenen japanischen Lackarbeiten hängt mit der Anwesenheit eines aus dem Sekret durch Alkohol ausziehbaren Bestandteiles zusammen, welchen Yoshida zuerst isolierte und welchem er den Namen Urushinsäure beilegte. Diese macht 60-80% der Lackflüssigkeit aus, je nach Pflanzenart, Jahreszeit und Herkunft;

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sie gibt dem Lack die vortrefflichen Eigenschaften als Anstrichmittel. Die mit dieser Säure von verschiedenen Forschern angestellten Versuche haben keinen genauen Einblick in die Konstitution dieser Säure ergeben. Verff. erhielten ihr Untersuchungsmaterial aus der Plantage in Hatanomura, Kanagawaken, etwa 40 Meilen westlich von Yokohama. Die aus diesem Material durch absoluten Alkohol ausgezogene rohe Urushinsäure wurde nach Abdestillieren des Alkohols wieder mit einer größeren Menge Petroläther behandelt und der darin lösliche Anteil näher untersucht. Die Säure hatte folgende Zusammensetzung: C 79,65%, H 9,75%. Die alkoholische Lösung reduziert Silberlösung; Bleiessig erzeugt einen Niederschlag, Eisenchlorid eine schwarzgrüne Färbung. Sie wird durch Alkali ebenfalls schwarzgrün gefärbt und an der Luft leicht oxydiert; sie liefert Acetyl- und Benzoylderivate; diese Eigenschaften. erinnern an diejenigen der mehrwertigen Phenole. Die trockene Destillation lieferte verschiedene Kohlenwasserstoffe und mehrwertige Phenole; ein einfacher aromatischer Kohlenwasserstoff oder ein gewöhnliches Terpen wurde nicht gefunden. Bei Oxydation der Säure mittels Salpetersäure konnten Korksäure, Bernsteinsäure und Oxalsäure isoliert werden. Nach Methylierung der Urushinsäure wurde eine Substanz erhalten, welche nicht mehr die phenolartigen Reaktionen des Ausgangsmaterials zeigte, durch alkoholische Kalilauge nicht mehr leicht verseift, durch Salpetersäure nicht mehr leicht oxydiert wurde. Die Acetylierung der Säure gelingt leicht; es resultiert eine schwach gefärbte, durch alkoholische Kalilauge leicht verseifbare Substanz. Die Acetylbestimmung stößt auf Schwierigkeiten, da die Säure durch Erhitzen mit alkoholischer Kalilauge auch eine Veränderung erleidet und flüchtige Säuren liefert. Zweifellos ist der größere Teil des Sauerstoffes in der Urushinsäure in der Form von phenolischem Hydroxyl vorhanden und enthält die Säure eine große Kohlenwasserstoffgruppe.

A. Hasterlik.

R. Schaal: Über hochschmelzende Säuren des Japan wachses, ins. besondere über Nonamethylendicarbonsäure. (Ber. Deutsch. Chem. Ges1907, 40, 4784—4788.) — L. A. Eberhardt untersuchte die bei 117,5° schmelzende Japanwachssäure und nahm für sie die Formel C2H38O4 als wahrscheinlich, während Geitel und van der Want die Formel C2H420, angaben. Die Untersuchungen des Verf.'s ergaben dagegen unzweideutig, daß in dem untersuchten Japanwachs mehrere hochmolekulare Säuren von benachbarten Schmelz- und Siedepunkten enthalten waren und zwar augenscheinlich höhere Homologe der Oxalsäurereihe, und daß der Säure die Formel C21H4004 zukommen müsse. Dargestellt wurde das Silbersalz und dieses durch Erwärmen mit Äthyljodid und Alkohol auf 100o in den Äthylester übergeführt, ferner das Diamid durch Einfließenlassen des rohen Säurechlorids in eine mittels Kältemischung abgekühlte wässerige Ammoniaklösung. Ein einwurfsfreier Nachweis dafür, daß die vorliegende Dicarbonsäure wirklich die Zusammensetzung CO2H(CH2)19CO2H hat, ließ sich durch glatte Überführung derselben in das Normalnonadekan CH erbringen. Selbst die ungesättigte Erucasäure CH12O2 gibt glatt Heneikosylen, das unter 12 mm Druck bei 201-202o siedet, roh gegen +30 schmilzt, ein Bibromid C, H2B12 liefert und sich mittels Jodwasserstoffsäure und rotem Phosphor im Einschmelzrohr zu Normalheneikosan C2H44 reduzieren läßt. Es ließ sich nun aus der im Vakuum zuerst erhaltenen Fraktion 106-113o durch trockene Destillation mit Barythydrat das Normaloctadecan C1H38, sowie das Normalheptadecan C17H36 in einer zur Charakterisierung genügenden Reinheit isolieren; daneben resultierte aus dieser Fraktion auch noch etwas Nonadecan. Daraus folgt, daß neben der Säure C2H400, auch geringere Mengen der Säuren CO2H(CH)CO2H und CO2H(CH2)17CO2H im Japanwachs auftreten.

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A. Hasterlik.

Welward: Verfälschung von Naturschellack. (Chem.-Ztg. 1907, 31, 143.) — Einige in letzter Zeit untersuchte Muster von angeblich natürlichem Schellack erwiesen sich bei ihrer Verwendung für Appretur- und Politurzwecke als vollkommen

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unbrauchbar. Die Proben zeigten wohl gegen hochprozentigen Alkohol natürliche Löslichkeitsverhältnisse, waren aber in heißer Boraxlösung sehr unvollständig löslich. Die aus heißer Boraxlösung gewonnenen, mit Wasser wiederholt gewaschenen Rückstände betrugen 50-75%. Natürliche Harze, wie Kolophonium und andere alkohollösliche Harze, Leinölsäure, Olein, welche bei der Herstellung von Schellackersatzmitteln Verwendung finden, waren nicht nachweisbar. In den wässerigen Auszügen der gepulverten Muster ließen sich freie Schwefelsäure, Aldehyd und Phenol nachweisen. Es lag der Gedanke an die Kondensationsprodukte aus Phenolen und Aldehyden nahe, welche unter gewissen Bedingungen hergestellt alkohollöslich sind und mit natürlichem Schellack in verschiedenen Verhältnissen zusammengeschmolzen das Aussehen von natürlichem Schellack zeigen. In ihrer Verwendung erwiesen sich die Proben in jeder Hinsicht als unbrauchbar. A. Hasterlik.

G. Buchner: Über die Verseifung des Bienenwachses. (Chem.-Ztg. 1907, 31, 126.) Bohrisch befürwortet für Bienenwachs eine Verseifungsdauer von 2-3 Stunden, wenn man als Wärmequelle das lebhaft kochende Wasserbad an wendet, sowie eine Verseifungsdauer von 5-6 Stunden, wenn man auf dem Asbestdrahtnetz über freier Flamme erhitzt, mit der Begründung, daß die außereuropäischen Wachsarten schwieriger verseifbar seien, als die inländischen. Nach Erfahrungen des Verf.'s, die sich auf die Untersuchung von vielen tausend Wachsproben jeglichen Ursprungs gründen, ist die von verschiedenen Seiten ausgesprochene Ansicht, daß es leichter und schwerer verseifbare Bienenwachse gebe, unzutreffend. Die Verseifungsdauer richtet sich nicht nach der Wachssorte, sondern sie ist abhängig vom Wassergehalte des zur Verseifung benutzten Alkohols bezw. der alkoholischen Kalilösung. Bei Einhaltung der nachstehenden Bedingungen, kann man sicher sein, daß jedes Bienenwachs in einer Stunde vollständig hydrolisiert wird: 1. Die Verwendung von absolutem oder mindestens 96/o-igem Alkohol, sowohl zur Zugabe zum Wachs, als auch zur Herstellung der alkoholischen Kalilösung, selbstverständlich ohne jeden Wasserzusatz. Verf. verwendet zur Herstellung der Kalilösung absoluten Alkohol und nimmt zur vorübergehenden Säurebestimmung 96 /o-igen Alkohol, sodaß der Wassergehalt der ganzen Flüssigkeit höchstens 3% beträgt. 2. Starkes Kochen auf dem Asbestdrahtnetz über freier Flamme, am besten in der Weise, daß die Kalilösung zeitweilig konzentrierter auf das Wachs einwirkt, was leicht durch Einschaltung eines Soxhlet'schen Extraktionsapparates als Rückflußkühler erreicht wird. 3. Richtiger Überschuß an Kalilösung (auf 3,6 g Wachs mindestens 35 ccm N.-Kalilösung). 4. Einstündige Verseifungsdauer, vom Momente des Kochens an gerechnet. Je wasserfreier das Verseifungsmedium ist, desto leichter geht die Hydrolyse des Bienenwachses vor sich. In absolutem Alkohol vollzieht sich die Verseifung des Bienenwachses nicht sehr viel schwieriger als diejenige der Glyceride; der Unterschied ist eigentlich nur der, daß die Glyceride sich auch bei einem Wassergehalt des Verseifungsmediums bis zu 30% noch schnell vollständig verseifen, während eine gleich leichte Verseifung bei den Wachsarten erst bei nahezu wasserfreiem Lösungsmittel erreicht wird. Die Verseifungs dauer richtet sich demnach ganz nach dem Wassergehalt des Alkohols und der alkoholischen Kalilösung. Selbst das als schwer verseifbar geltende Carnaubawachs ist unter den angegebenen Umständen in einer Stunde vollständig verseift.

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A. Hasterlik.

R. Berg: Über die Untersuchung des Bienenwachses. (Chem.-Ztg. 1907, 31, 527-539.) Die Verseifungsdauer beim Bienenwachs muß, da die einzelnen Wachsarten in ihrer chemischen Zusammensetzung ungleichartig sind, jeweils eine verschiedene sein. Jedenfalls genügt es nicht, 1/2 Stunde oder 1 Stunde lang zu verseifen, vielmehr muß die Verseifung 5-6 Stunden währen. Neben der Verseifungszahl muß noch die Buchner'sche Zahl und die Jodzahl ausgeführt werden. Letztere

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ist nur dann einwandfrei, wenn die Einwirkung des Jodgemisches auf das Fett mindestens 12 Stunden dauert. Verf. unterscheidet zwischen ost- und südasiatischen Wachsen und anderen Wachsen. Erstere zeigen eine Säurezahl von 6,3-9,0, Esterzahl 85,5-99,5, Buchner'sche Zahl 2-6,2, Jodzahl 6,9-12,2. Letztere besitzen eine Säurezahl von 17,5-23,65, Esterzahl 69,6-84,9, Buchner'sche Zahl 2-9,2, Jodzahl 5,8-13,3. Während das Verhältnis zwischen Säure- und Esterzahl in der ersten Gruppe 1:9,9-14,9 ausmacht, ist dasselbe Verhältnis in der zweiten Gruppe nur 1:2,9-4,5. Dabei sind aber die Verseifungszahlen ziemlich konstant und in beiden Gruppen ziemlich dieselben, nämlich 93,2-106,1 zu 91,3-106,5. Falls ein verdächtiges Wachs normale Verseifungszahl, Buchner'sche Zahl und Jodzahl besitzt, ist es als echtes Bienenwachs zu erklären.

A. Hasterlik.

G. Buchner: Verhalten des Bienenwachses zu Äther bei gewöhnlicher Temperatur. (Chem.-Ztg. 1907, 31, 570-571.) Äther löst bei gewöhnlicher Temperatur Wachs aus wachshaltigen Bindemitteln nicht vollständig. Es empfiehlt sich, die Extraktion mit warmem Äther, oder noch besser mit Tetrachlorkohlenstoff Bei Behandlung des Wachses mit Äther bei gewöhnlicher Temperatur löst sich in diesem vor allem ein größerer Teil der Cerotinsäure, der Farbstoffe, der Kohlenwasserstoffe, dagegen ein geringerer Teil der Wachsester und des Ceroleins. In Äther ungelöst bleibt ein geringerer Anteil der Cerotinsäure und der Hauptanteil der Wachsester. Rechnet man die Zahlen auf Cerotinsäure und Palmitinsäure-Melissylester um, so ergibt sich folgendes:

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F. Ulzer und P. Pastrovich: Jahresbericht über die Fortschritte auf dem Gebiete der Fette und Naphthaprodukte in den Jahren 1905 und 1906. (Chem.-Ztg. 1907, 31, 747-748, 770-771 u. 779-781.)

G. Bornemann: Fortschritte auf dem Gebiete der Fettindustrie, Seifenund Kerzenfabrikation. (Chem.-Ztg. 1907, 31, 637-638 u. 667-668.)

K. Halpern: Über das Härten der Ölsäure nach Knorre. (Chem.-Ztg. 1907, 31, 845.)

S. Vreven: Neue Reaktion des Dorschlebertrans. (Annal. Pharm. 1906, 97.) A. Mitarewski: Über die Beschaffenheit des Leinöls und der Leinkuchen im Zusammenhang mit verschiedenen Lösungsmitteln und physikalischen Bedingungen. (Westnik. gigieni 1906, 42, 578; Chem.-Ztg. 1906, 30, Rep. 241.

Bergo: Erfahrungen bei Verwendung von Maisöl zur Seifenfabrikation. (Seifensieder-Ztg. 1906, 33, 373; Chem.-Ztg. 1906, 30, Rep. 241.)

P. S. Steinheil: Über den Satz des Sonnenblumenöls. (Westnik. shirow. promysl. 1906, 7, 62; Chem.-Ztg. 1906, 30, Rep. 206.)

J. Petrow: Über die Firnisse aus Mohn-, Sonnenblumen- und Hanföl. (Seifensieder Ztg. 1906, 33, 921-923, 972-973, 992-994 u. 1073-1074; Chem. Zentrbl. 1907, 1, 314)

Fr. O. Koch: Der Talerkürbis (Telfairia pedata) als Öl liefernde Pflanze. (Seifenfabrikant 27, No. 31; Chem. Rev. Fett- und Harzind. 1907, 14, 225–226.)

Zwei neue Öle. (Seifenfabrikant 1906, 26, 500; Chem.-Ztg. 1906, 30, Rep. 206.) L. Donelly: Verwertung minderwertigen Materials, insbesondere des Lederfettes zur Stearinfabrikation. (Chem.-Ztg. 1907, 31, 499.)

P. Krebitz: Das Münchener Glyceringewinnungs- und Verseifungsverfahren. (Seifenfabrikant 1906, 26, 525; Chem.-Ztg. 1906, 30, Rep. 205-206.)

Heilbronner: Auf halbwarmem Wege hergestellte Toiletteseifen. (Soap Gaz. and Perfum. 1906. 8, 196; Chem.-Ztg. 1906, 30, Rep. 241.)

A. Mannig: Alabaster-Seife. (Seifen-Ztg. 1906, 33, 326; Chem.-Ztg. 1906, 30, Rep. 241.)

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C. H. T. Jönsson: Über die Seifenindustrie in Amerika. (Chem.-Ztg. 1907, 242-243.)

Ein dunkles Dammarharz aus Assam. (Oil and Col. Journ. 1906, 29, 1793; Chem.-Ztg. 1906, 30, Rep. 259.)

R. Namias: Über den Einfluß der Harze auf das Verbleichen der Spirituslacke am Licht. (Monit. scientif. 1906, 265-266; Chem.-Ztg. 1906, 30, Rep. 259.)

Ch. Coffignier: Untersuchung einiger amerikanischer Kopale. (Bull. Soc. Chim. Paris 1906 [3], 35, 1143-1150; Chem. Zentrbl. 1907, I, 517.)

Patente.

Gegenstand

Halvor Breda in Charlottenburg: Verfahren zur Extraktion von Fetten aus ihren Gemischen mit Seifen und Salzen, Oxyden oder anderen anorganischen Stoffen. D.R P. 181400 vom 30. November 1904. (Patentbl. 1907, 28, 1172.) der Erfindung ist ein Verfahren zum Extrahieren von Fetten aus Gemischen mit anderen Substanzen, insbesondere zum Abscheiden von Fettstoffen aus Gemischen mit Seifen und Salzen usw. Man hat bereits vorgeschlagen, als Extraktionsmittel für diese Zwecke Aceton zu verwenden. Es wurde nun gefunden, daß sich besser als Aceton seine Homologen mit höherem Molekular gewicht für den genannten Zweck eignen und zwar besonders diejenigen, welche zwischen 67 und 170° sieden. Die Vorzüge dieser Homologen gegenüber dem Aceton bestehen darin, daß sie wesentlich wohlfeiler sind und infolge ihrer geringen Flüchtigkeit weniger Materialverluste verursachen. Ein ganz wesentlicher Unterschied und Vorzug ist ferner, daß die Lösungsfähigkeit der höheren Ketone für Fette in der Kälte bezw. bei nur wenig erhöhter Temperatur mit steigendem Molekulargewicht zunimmt und die Lösungsfähigkeit für Wasser und wasserlösliche Substanzen in gleichem Maße abnimmt. Die Verwendung der höheren Ketone als Extraktionsmittel ist von besonderer Wichtigkeit bei der glatten Trennung der Seifen von den unverseiften Anteilen des Rohwollfetts.

Halvor Breda in Charlottenburg: Verfahren zur Extraktion von Fetten aus ihren Gemischen mit Seifen und Salzen, Oxyden oder anderen anorganischen Stoffen. D.R.P. 181401 vom 19. März 1905; Zusatz zum Patente 181400 vom 30. November 1904. (Patentbl. 1907, 28, 1172.) - Die Erfindung betrifft eine Verbesserung des durch das Hauptpatent geschützten Verfahrens, welche darin besteht, daß die höher siedenden Homologen des Acetons bei einer solchen Temperatur angewendet werden, daß außer den Fetten auch die Seifen gelöst werden, welch' letztere dann durch Abkühlen wieder ausgeschieden werden. Um bei dieser Arbeitsweise dem Gelatinieren der erkaltenden Lösung vorzubeugen und eine glatte Abscheidung der Seife in filtrierbarer Form zu ermöglichen, werden den höher siedenden Ketonen einige Prozente von niedriger siedenden Ketonen hinzugefügt.

A. Oclker.

Gesetze, Gesetz - Entwürfe, Verordnungen u. s. W.,
Gerichts-Entscheidungen.

Trink- und Gebrauchswasser.

Württemberg. Rechtsprechung. Urteil des Kgl. Schöffengerichts Stutt gart-Cannstatt betr. Mineralwässer. (Nach einer Abschrift des Urteils.) — In der Strafsache gegen den Mineralwasserhändler E. D. und dessen Ehefrau E. D., wohnhaft in U., wegen Betrugs und Nahrungsmittelfälschung hat das Kgl. Schöffengericht Stuttgart-Cannstatt in der Sitzung vom 28. Januar 1908 für Recht erkannt: Die Angeklagten werden wegen zweier Vergehen des Betrugs i. S. §§ 263, 47, 74 St.G.B., wovon eines mit einem Vergehen der Nahrungsmittelfälschung i. S. des § 10 Z. 1 und 2 des Nahrungsmittelgesetzes in einer Handlung zu sammentrifft, verurteilt und zwar der Angeklagte E. D. zu den Geldstrafen von 60 und 40 M, im ganzen zu der Geldstrafe von 100 M.. im Uneinbringlichkeitsfa le zu der Gefängnisstrafe von 12 und 8 Tagen; die Angeklagte E. D. zu den Geldstrafen von 35 und 25 M, im ganzen zu der Geldstrafe von 60 M., im Uneinbringlichkeitsfalle zu der Gefängnisstrafe von 7 und 5 Tagen; beide Angeklagten zu den Kosten des Verfahrens.

Gründe: Auf Grund der teilweisen Einräumung der Angeklagten, der beeidigten Aussagen der Zeugen, der Gutachten der Sachverständigen Dr. M., Th. und B., der Zusammen stellungen der Untersuchungen des städtischen Laboratoriums, und der Zusammenstellung der bei D. vorgefundenen Verschlußstreifen konnten folgende tatsächliche Feststellungen getroffen werden:

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